Allgemeine Geschäftsbedingungen
der TGI Real Estate Group GmbH mit Sitz in Zürich
Nachfolgend erlauben wir uns, Ihnen unsere Geschäftsbedingungen aufzuzeigen:
§ 1 Weitergabeverbot
Das Angebot der TGI Real Estate Group GmbH ist nur für den Empfänger bestimmt. Bei der Weitergabe des Angebotes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung hat die TGI Real Estate Group GmbH, unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs , Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vermittlungsprovision.
§ 2 Vorkenntnis
Ist das Angebot der TGI Real Estate Group GmbH dem Empfänger bereits bekannt, so ist das der TGI Real Estate Group GmbH innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Angebotes schriftlich vom Angebotsempfänger mitzuteilen und die Quelle zu belegen. Erfolgt die Mitteilung der Vorkenntnis nicht frist- und formgerecht, ist eine Berufung auf Vorkenntnis unzulässig.
§ 3 Doppeltätigkeit
Die TGI Real Estate Group GmbH ist ausdrücklich berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
§ 4 Höhe der Vermittlerprovision (Courtage)
Die an die TGI Real Estate Group GmbH zu zahlende Courtage entspricht den in der Schweiz und Deutschland üblichen Sätzen, soweit sich nicht aus den nachstehenden Regelungen Ziff. 1.- 5. oder durch gesonderte schriftliche Vereinbarung (z.B. Angabe eines abweichenden Provisionssatzes im Angebotsschreiben) abweichendes ergibt:
1. An- und Verkauf von Grundbesitz
Vom Käufer und Verkäufer je 2.0 bis 5.0 %, berechnet aus der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (insbesondere Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.)
2. Übernahme von Gesellschaftsanteilen
Vom Käufer und Verkäufer je 3.0 %, berechnet aus der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (insbesondere Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.)
3. Vorkaufs-, Optionsrecht o.Ä.
Vom Berechtigten 1.0 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes
5. Vermietung oder Verpachtung
- 5.1 Gewerberaum
- 5.1.1 Bei Verträgen mit einer Vertragslaufzeit bis zu 5 Jahren: Vom Mieter/Pächter 2.0 Monatsmieten/-pachten
- 5.1.2 Bei Verträgen mit einer Vertragslaufzeit über 5 Jahre: Vom Mieter/Pächter 3.0 Monatsmieten/-pachten
- 5.2 Wohnraum
- Unabhängig von der Vertragslaufzeit vom Vermieter 2.0 Monatsmieten
§ 5 Entstehen des Provisionsanspruchs/Fälligkeit
Der Provisionsanspruch der TGI Real Estate Group GmbH entsteht, wenn der Hauptvertrag durch die Vermittlung und/oder den Nachweis durch die G2 Consulting GmbH zustande gekommen ist. Die Provision ist fällig und zahlbar 10 Tage nach Rechnungsstellung. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich vom Angebot abweicht.
§ 6 Sonstige Dienste, kfm. Dienstleistungen
Sofern selbstständige Teilleistungen von kaufmännischen Angestellten erbracht werden, gilt als Stundenhonorar CHF 45.00 vereinbart.
§ 7 Umsatzsteuer
Alle genannten Kostensätze gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 7,7%, so die Leistungen in der Schweiz erbracht werden. Bei Dienstleistungen ausserhalb der Schweiz, werden die Leistungen ohne die Mehrwertsteuer in Anrechnung gebracht. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, gelten die oben genannten Kostensätze.
Zürich, im September 2021